Q&A: Kann ein im Ausland ausgebildeter Jurist in Deutschland als Anwalt tätig werden?
23.01.2012 von gemeindekanzlei
Frage von : Kann ein im Ausland ausgebildeter Jurist in Deutschland als Anwalt tätig werden?
Wenn jemand beispielsweise in Großbritannien studiert und dort schließlich auch die Qualifikationen erwirbt, die den britischen Anforderungen nach genügen, um in GB als Anwalt tätig zu werden, kann dieser Mensch dann auch in Deutschland als Anwalt tätig werden? Wie würde das Prozedere aussehen?
Beste Antwort:
Answer by Andre
nein das geht nicht.die deutschen haben ein anderes rechtsystem andere gesetze usw
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Gepostet in Gemeindekanzlei |
3 Kommentare »

23.01.2012 um 06:35
Klar kann er – Du glaubst gar nicht, wieviele Anwälte aktuell gesucht werden, die sich mit der englischen Gesetzgebung auskennen! Ich selbst brauche täglich mind. 3-4x einen Fachanwalt aus den verschiedensten Ländern – innerhalb und außerhalb Europas. Große Kanzleien, die international tätig sind, nehmen solche Leute mit Handkuss!
Ob man allerdings als niedergelassener Anwalt tätig werden kann, weiß ich nicht – wie gesagt – ich bin nur in Sachen Business-Law zugange.
23.01.2012 um 07:22
Nein kann er nicht denn die Rechtslage ist hier in der BRD anders.
Er kann nur in einer Kanzlei mit arbeiten die z B. auf das Englische Recht spezialisiert ist weil sie ein dementsprechendes Klientel haben.
Dann düst der nach England wenn da ein Prozeß geführt wird, und er da ein zugelassener Anwalt ist.
23.01.2012 um 07:34
Warum nicht, ehemaligen NSDAP- und SED-Juristen haben hier Deutschland auch anschließen eine gute Karriere hingelegt, besonders gut kannten sie sich mit Verfahrensfehler aus, um die Strafen ihrer Vergangenheit zu entgehen.
Aber die Perücken können die Engländer auf der Insel lassen.